Wir freuen uns bekannt geben zu dürfen, dass unsere Organisation offiziell als „Träger der Kinder- und Jugendhilfe“nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. Diese Anerkennung bestätigt unsere fachliche und personelle Eignung sowie unsere langjährige, gemeinnützige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Was bedeutet diese Anerkennung?

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wird nur an Organisationen verliehen, die nachweislich

  • auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind,
  • gemeinnützige Ziele verfolgen,
  • über die notwendige fachliche und personelle Expertise verfügen, um einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten, und
  • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

Voraussetzung für diese Anerkennung ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe. Mit der Anerkennung wird uns bescheinigt, dass wir über die nötige Erfahrung und Kompetenz verfügen, um Projekte für Kinder und Jugendliche erfolgreich umzusetzen.

Welche Vorteile bringt die Anerkennung?

  • Zugang zu Fördermitteln: Viele Förderer, wie z. B. die Aktion Mensch, setzen die Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe voraus, wenn die Zielgruppe eines Projekts Kinder und Jugendliche sind.
  • Mitgestaltung der Jugendhilfe: Als anerkannter Träger haben wir das Recht, Mitglieder für den Jugendhilfe- und Landesjugendhilfeausschuss vorzuschlagen. Je nach Bundesland können wir uns zudem an der Jugendhilfeplanung beteiligen und in relevanten Arbeitsgemeinschaften mitwirken.
  • Politische Mitsprache: Die Anerkennung stärkt unsere Position, um Einfluss auf die Politik im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu nehmen.

Warum ist das wichtig?

Die Anerkennung ist nicht nur ein Qualitätsnachweis für unsere Arbeit, sondern eröffnet uns auch neue Möglichkeiten, um unsere Projekte nachhaltig und professionell umzusetzen. Sie unterstreicht unser Engagement und unsere Fachkompetenz – zum Wohl der Kinder und Jugendlichen, mit denen wir arbeiten.